Wieso mussten Fitnessstudios schließen?
Hinsichtlich der anhaltenden Corona Pandemie, welche 2020 ausbrach, und dem daraus resultierenden Lockdown, wurden die Betreiber von Fitnessstudios, durch behördliche Anordnung, dazu verpflichtet die Schließung Ihrer Studios durch zu setzen, um dadurch der Verbreitung der Corona-Pandemie entgegen zu wirken.
Durch die öffentlich-rechtliche Allgemeinverfügung und der daraus folgenden Schließung, konnten die Betreiber es nicht ermöglichen Ihre Leistung dem Kunden als Fitnessstudio zu erbringen.
Welchen Anspruch haben die Mitglieder durch die Schließung?
Da also die Nutzung des Studios für Mitglieder unmöglich gemacht wurde, entfällt der Anspruch des Betreibers auf weitere Zahlungen gem. § 326 Abs. 1 BGB. Sollten Sie den Betrag bereits vorneweg für das gesamte Jahr überwiesen oder anderweitige Voraus-Zahlungen getätigt haben, können Sie Ihr Geld gemäß § 326 Abs. 4 BGB zurückfordern.
Wieso ziehen Fitnessstudios weiter Beträge ein? Bekomme Ich meine Fitnessbeiträge zurück?
Leider wurden die Fitnessbeiträge durch die Studios auch während des Corona-Lockdowns weiter eingezogen und Sie als Kunde bezahlten eine Leistung, welche Sie nicht in Anspruch nehmen konnten.
Die Fitnessstudios regelten dieses Problem, indem sie die Zeit des Stillstandes im Nachhinein den jeweiligen Mitgliedern anrechnen. Das bedeutet also, dass Sie die verloren gegangene, dennoch bereits bezahlte Zeit anschließend kostenfrei trainieren dürfen.
Sie wollen sich also die Kosten der derzeitigen Krise von den Mitgliedern stunden lassen.
“Kein Geld ohne Leistung”
Darauf kann man sich natürlich individuell einlassen, allerdings gelten auch für Fitnessstudios die klaren Grundsätze des Bürgerlichen Gesetzbuches, die da lauten: „Kein Geld ohne Leistung“.
Holen Sie sich also Ihr Geld zurück!
Für welche Monate muss das Fitnessstudio die Mitgliedsbeiträge erstatten?
Aktuell sind folgende Monate betroffen:
Mitte März 2020 – Mitte Mai 2020 (2 Monate)
November 2020 – Mai 2021 (7 Monate)
Sollten zukünftig weitere Monate betroffen sein, können Sie diese zu einem späteren Zeitpunkt erneut einreichen und ihren Fitnessbeitrag zurückfordern.
Wie bekomme Ich bereits bezahlte Fitnessbeiträge bzw. Mitgliedsbeiträge zurück?
Über das Getright Fitness-Formular kannst Du gegen Dein Fitnessstudio vorgehen. Getright mahnt dabei Dein Fitnessstudio anwaltlich ab und geht wenn nötig vor Gericht um Dein Recht durchzusetzen.
Dabei bietet Getright folgende Möglichkeiten an, um Dein Recht durchzusetzen:
So holt Dir Getright Deine Fitnessbeiträge zurück:
1. Recht durchsetzen auf Erfolgsprovision
Bei der Erfolgsprovision gehst Du kein Risiko und Getright setzt Dein Recht gegenüber dem Fitnessstudio durch. Die Auszahlung erhältst Du erst, wenn Getright die Forderungssumme durchsetzt. Wenn nötig geht Getright dafür auch vor Gericht. Die Kosten für das Prozessrisiko trägt immer Getright.
2. Sofortkauf – Getright kauft Dir Deine Ansprüche sofort ab
Beim Sofortkauf kauft Dir Getright Deine Ansprüche gegenüber dem Fitnessstudio sofort ab. Du erhältst nach Bestätigung innerhalb von 48h Deine Auszahlung. Kein Stress. Super Schnell.
3. Abwicklung über die Rechtsschutzversicherung
Natürlich kannst Du Deinen Fall auch über Deine Rechtsschutzversicherung abrechnen lassen. Wähle dafür im Formular unter Abrechnung einfach Rechtsschutzversicherung aus. Um den Rest kümmern wir uns.