Wann kann man eine gebuchte Pauschalreise stornieren?

Pauschalreisen lassen sich tendenziell immer von den Reisenden stornieren, allerdings kann der Veranstalter hierbei eine Stornogebühr veranlassen, wodurch man dazu verpflichtet ist, einen Teil der Reise dennoch zu bezahlen. Kostenfreie Stornierungen bedürfen speziellen, unvermeidbaren Anlässen. Eine Reisewarnung oder gar ein Einreiseverbot stellen hierbei einen solchen Anlass dar.

 

Kann man aufgrund von Corona eine Pauschalreise kostenfrei stornieren?

Die mit Corona einhergehende Reisewarnung für verschiedenste Länder, macht es Urlaubern einfacher Ihre Reisen kostenfrei zu stornieren.
Dennoch muss für jede Reise eine konkrete Prüfung durchgeführt werden, ob zum Beispiel die Umstände zum Zeitpunkt der Buchung eventuell bereits vorlagen. In diesem Fall wäre eine kostenlose Stornierung schwieriger zu ermöglichen.

 

Wie storniere Ich eine Pauschalreise?

Zunächst solltest Du mit Deinem Reiseveranstalter in Kontakt treten und nach einer gemeinsamen Lösung für das Problem suchen. Du kannst Dich vorab mit anderen Reisen beschäftige, Dich informieren und eine kostenlose Umbuchung erfragen.

 

Unter welchen Umständen lässt sich eine kostenfreie Stornierung ebenfalls ermöglichen?

Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du als Reisender/Reisende eine kostenfreie Stornierung dann erreichen, wenn erhebliche Änderungen bei Deinem Reiseveranstalter oder Deiner Reise bevorstehen oder vielleicht bereits durchgeführt worden sind. Hierzu zählt zum Beispiel diverse Leistungsänderungen des Veranstalters, erhebliche Änderungen an der Reise oder an Deinem Reiseziel. Dies könnte beispielsweise dann eintreten, sollten bestimmte zentrale Sehenswürdigkeiten aufgrund von Corona geschlossen worden sein oder bei einem gebuchten Badeurlaub der Strand gesperrt ist. Somit kann ein Teil der Pauschalreiseleistung nicht stattfinden und Du hättest das Recht auf eine kostenfreie Stornierung.

 

Was kann ich vor einer Buchung machen, um solche Hindernisse zu vermeiden?

Vor einer Buchung kannst Du Dich bei Deinem Veranstalter erkundigen, ob die Reise wie geplant stattfinden kann und mit welchen Einschränkungen zu rechnen ist. Bei langfristig, bereits gebuchten Reisen empfiehlt es sich, grade durch die Corona-Pandemie, die sich stetig ändernden Reisebedingungen abzuwarten.

 

Welche anderen Möglichkeiten, abgesehen von einer Stornierung gibt es?

Unter bestimmten Umständen kannst Du Deine Reise nicht nur stornieren, sondern auch eine Preisminderung fordern. Dies kannst Du ebenfalls dann tun, sollte Deine Reise durch erhebliche Mängel eingeschränkt werden.
Sollte eine Pauschalreise von dem Veranstalter abgesagt werden, erhältst Du Dein gesamtes Geld zurück.

Getright holt Dir Deinen Anspruch zurück

1. Recht durchsetzen auf Erfolgsprovision

Bei der Erfolgsprovision gehst Du kein Risiko und Getright setzt Dein Recht gegenüber dem Reiseveranstalter durch. Die Auszahlung erhältst Du erst, wenn Getright die Forderungssumme durchsetzt. Wenn nötig geht Getright dafür auch vor Gericht. Die Kosten für das Prozessrisiko trägt immer Getright.

Reisepreis zurück Getright Erfolgsprovision

2. Abwicklung über die Rechtsschutzversicherung

Natürlich kannst Du Deinen Fall auch über Deine Rechtsschutzversicherung abrechnen lassen. Wähle dafür im Formular unter Abrechnung einfach Rechtsschutzversicherung aus. Um den Rest kümmern wir uns.

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