fbpx

Wer in diesem Jahr schon seinen Urlaub gebucht hat, schaut womöglich in die Röhre. Aufgrund der Corona-Pandemie ist es derzeit noch nicht absehbar, wann Reisen wieder stattfinden können. Ärgerlich nur, wenn die Anzahlung oder der volle Reisepreis schon gezahlt sind und sich die Reiseveranstalter weigern, das Geld wieder zurückzuzahlen.

Sind Stornogebühren rechtmäßig?

Stornogebühren können grundsätzlich bei einer Reisestornierung wirksam vereinbart werden. Damit erhalten die Reiseveranstalter eine finanzielle Entschädigung für die ausgefallene Reise. Der Bundesgerichtshof hat verbrauch-schützend viele Vorgaben festgelegt. Die Stornogebühren müssen je nach Reisezusammensetzung differenziert und gestaffelt sein sowie in einem angemessenen Verhältnis zum Reisepreis stehen.

Was ist mit Stornogebühren und Corona?

Die Rechtslage ist eindeutig. Storniert der Reiseveranstalter eine Reise wegen unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände, dann darf keine Stornogebühr verlangt werden. In § 651h Abs. 3 BGB (zum Gesetz) ist das eindeutig geregelt. Dennoch liebäugeln die Reiseveranstalter nun nicht nur mit einer Gutschein-Lösung, sondern haben die Bundesregierung erfolgreich unter Druck gesetzt. Die Bundesregierung befürwortet das nun (zum Beschluss der Bundesregierung). Dabei ist im Gesetz sogar eine Auszahlungsfrist von 14 Tagen glasklar im § 651h Abs. 5 BGB (zum Gesetz) geregelt. Deshalb sind Storno Gebühren nicht rechtmäßig und können vom Pauschalreiseanbieter notfalls eingeklagt werden.

Ist ein Gutschein ein guter Ersatz?

Ein Gutschein ist zu Zeiten der Corona-Pandemie kein guter Ersatz, da die Reisebranche vor einer ungewissen Zukunft steht und voraussichtlich viele Insolvenzen vor der Tür stehen. Für Gutschein Besitzer bedeutet das, dass Ihr Gutschein bei einer Insolvenz des Pauschalreiseanbieters nichts mehr Wert sind. Deshalb wird empfohlen sich den Pauschalreisepreis auszahlen zu lassen, damit man kein Risiko eingeht.

Wer kann mir helfen, damit ich mein Reisegeld wiederbekomme?

Mit Getright kannst Du eine kostenlose Prüfung Deiner Pauschalreise durchführen lassen. Die Experten im Reiserecht prüfen dann kostenlos, ob Du einen Anspruch gegenüber dem Pauschalreiseanbieter hast. Hier gehts zur Getright-Prüfung.

Hier könnt ihr uns auch finden:

Du hast noch Fragen?

Hier kommst Du zum Kundensupport.

Sicherheit

Unternehmen

Presse

Über uns

Impressum

Datenschutz

AGB

Hilfe

FAQ

Magazin

Widerruf

Unternehmen

Presse

Über uns

Impressum

Datenschutz

AGB

Hilfe

FAQ

Magazin

Widerruf

Sicherheit